Aktuelles von Ihrem Fachverband
Fachmesse ifh in Nürnberg ein überwältigender Erfolg
Die wichtigste Messe der SHK-Branche im Jahr 2024 in Deutschland, die IFH/Intherm am 23. – 26.04.2024 in Nürnberg stattfand, schloss mit überwältigendem Erfolg.
Die Hauptthemen waren das novellierte Gebäudeenergiegesetz,...
Umsetzungshilfen für das SHK-Handwerk
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren.
So soll das Ziel der Klima-neutralität im Jahr 2045...
Pflichtinformation zur Beratungspflicht nach § 71 Abs. 11 GEG
Zum 01. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Dort ist im § 71 Absatz 11 eine Pflicht zur Beratung wie folgt vorgesehen:
„Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die...
Praktikerinformation: Das ist 2024 bei Werkverträgen zu beachten, wenn Ihr Kunde BEG-Förderung beantragt
Das ist 2024 aus Unternehmersicht bei Werkverträgen zu beachten, wenn Ihr Kunde BEG-Förderung beantragt. Die Praktiker-information und unser Merkblatt zur Fördermittelinformation finden Sie hier, die GEG...
IFH - Nürnberg vom 23.-26. April 2024
Neuen Termin vormerken!
Vom 23. – 26. April 2024 ist es wieder so weit: Dann geht die IFH/Intherm in die nächste Runde und Nürnberg wird zum wichtigsten SHK-Branchentreffpunkt des Jahres. Auch wenn es noch ein...
WÄRMEPUMPE TO GO
Wärmepumpe to go – Fachwissen zum Mitnehmen
Der ZVSHK hat eine Informationsreihe auf YouTube zum Thema Wärmepumpe gestartet. In leicht verständlichen Folgen bis ca. 15 Min. Länge werden Details um das Thema...
Themenschwerpunkte
Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich seit 1. Oktober 2022 verpflichtend
Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon, die beiliegende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), ist für das SHK-Handwerk von unmittelbarer Bedeutung. Die Verordnung ist gilt seit 01. Oktober 2022 und tritt zum 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft.